EGV 1472/2006 ; EGV 384/96 ; ZK Art 236 Abs 1 ; EWGV 2913/92 Art 236 Abs 1
Erstattung von Antidumpingzoll, der auf die Einfuhren von Schuhen aus der VR China und Vietnam erhoben worden ist, nach Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-659/13 und C-34/14.
Hätte das finanzgerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-256/16 (Vorlage des FG Düsseldorf zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/223) ausgesetzt werden müssen?
Das Verfahren wird fortgesetzt, nachdem der EuGH mit Urteil vom 19.06.2019 - C-612/16 und der EuG mit Urteil vom 09.06.2021 - T-781/16 rechtskräftig entschieden hat und die Verfahren T-782/16 und T-861/16 aus dem Register gelöscht wurden (T-790/16).
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.02.2024, durcherkannt