EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst l ; UStG § 4 Nr 12 S 1 Buchst a
Zur Steuerpflicht von im Bereich des Bestattungswesens erbrachten Leistungen
Stellt die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen dar, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger