GewStG § 9 Nr 1 ; GewStG § 9 Nr 1 S 2
Ist auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen (als Kapitalanlage) kürzungsschädlich im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG? Setzt eine Schädlichkeit im Sinne der erweiterten Kürzung eine Tätigkeit voraus, aus der tatsächlich auch Erträge erwirtschaftet werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger