ErbStG § 13a Abs 10
Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter "Rückfall" auf die Regelverschonung (85 % ige Befreiung) möglich, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Voraussetzungen der Optionsverschonung letztlich nicht erfüllt werden können?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger