GG Art 3 Abs 1 ; KStG § 36 Abs 7 ; KStG § 36 Abs 4 ; KStG § 34 Abs 13f
1. Verstoßen die durch das Jahressteuergesetz 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Führt die weiterhin gemäß § 36 Abs. 4 KStG vorzunehmende Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK zu einer verfassungswidrigen Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotential?
2. Mit Beschluss vom 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15 hat das BVerfG aufgrund der Verfassungsbeschwerde das BFH-Urteil vom 25.02.2015 - I R 86/12 aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 7/23 geführt.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 17.05.2023)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.