UStG § 13c
Wann ist im Falle einer sog. stillen Globalzession von einer Vereinnahmung i.S. des § 13c UStG auszugehen, die zu einer Haftung führt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.11.2022, Zurückverweisung