AO § 169 Abs 2 S 2 ; AO § 171 Abs 7 ; OWiG § 33 Abs 1 S 1 Nr 4
Darf ein Gericht den Sachverhalt dahingehend würdigen, dass eine (gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung unterbrechende) gerichtliche Durchsuchungsanordnung vorliege, wenn der entsprechende richterliche Beschluss nicht mehr als Original oder Kopie der Urkunde auffindbar ist und demgemäß keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die gerichtliche Anordnung den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.01.2024, Zurückverweisung