AO § 129 ; AO § 173 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AO § 173a
1. Zur Frage der Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO oder § 173a AO bzw. Berichtigung nach § 129 AO aufgrund eines vermeintlichen Tippfehlers / Befüllungsfehlers des Steuerpflichtigen bei einer weiteren, elektronisch ans Finanzamt übermittelten ESt-Erklärung.
2. Auslegung der weiteren ELSTER-Übermittlung der ESt-Erklärung als Einspruch gegen den Erstbescheid?
Im konkreten Fall hat der Steuerpflichtige mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung der betreffenden ESt-Erklärung sämtliche Kennziffern unbeabsichtigt mit den Datensätzen des Vorjahres befüllt. Das Finanzamt nahm mit der nochmaligen ELSTER-Übermittlung eine berichtigte ESt-Erklärung an und führte eine schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durch. Es kam zu einer Nachzahlung, die die Steuerpflichtigen auch beglichen. Ein Einspruch wurde nicht eingelegt.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.07.2023, unbegründet