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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren IX R 10/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 ; EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 ; GG Art 6

Kann sich der bisherige Ehemann, der das Alleineigentum im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung erlangt hat, die nachfolgende Nutzung der Immobilie durch seine geschiedene Ehefrau und die kindergeldberechtigten Kinder bzw. nach Auszug eines Kindes die Nutzung des verbleibenden Kindes sich zu eigenen Wohnzwecken zurechnen lassen, um den Ausnahmetatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG zu begründen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 19.05.2022 (8 K 19/20 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.11.2023, unbegründet

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