AO § 191 Abs 1 S 1 ; AO § 323 S 1 ; AO § 218 Abs 1 ; InsO § 301 Abs 2
Dürfen Finanzbehörden auch dann noch einen Duldungsbescheid im Sinne der §§ 323 Satz 1, 191 Abs. 1 Satz 1 AO gegen den Grundstückseigentümer erlassen, wenn dem Schuldner der persönlichen Forderung, die durch eine (Zwangssicherungs-)Hypothek besichert ist, nach durchlaufenem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde? Kann eine systematische Auslegung dieser Vorschriften im Lichte des § 301 Abs. 2 InsO erfolgen (Akzessorietät zwischen Forderung und Hypothek)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.08.2024, unbegründet