EUV 952/2013 Art 27 ; EUV 952/2013 Art 116 Abs 7
Ist es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder ist die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung