EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4 Buchst b ; EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst d
Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar?
--Zulassung durch FG--
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