EGV 88/97
Antidumpingzoll - Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China -
1. Antrag auf rückwirkende Erweiterung der Bewilligung ohne Einschränkungen nach Art. 14 Buchst. a bis c der VO EG Nr. 88/97 ABlEG 1997, Nr. L 17, 17.
2. Begehren, die Einfuhr von 299 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils je Kunde in einem Monat wieder zuzulassen.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 14.05.2024 (Vorlage an EuGH)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.