AO § 202 Abs 1 S 3 ; AO § 118
Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger