EStG § 15b ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 16 Abs 3 ; GG Art 3 Abs 1
Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger