EStG § 66 Abs 3 ; EStG § 70 Abs 1 S 2
Kommt es für die Anwendung der Neuregelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt der Antragstellung oder die Entstehung des Kindergeldanspruchs an? Ist die Auszahlung auf sechs Monate zu begrenzen (sog. Auszahlungsbeschränkung)? Schränkt die Auszahlungsbeschränkung die Rechte des Kindergeldberechtigten, insbesondere vor dem Hintergrund europäischer schulischer Ausbildungen und Flexibilität bei den Aufenthaltsorten der Kinder während der schulischen Ausbildung, unzulässig ein?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.04.2024, unbegründet