AO § 356 Abs 2 ; AO § 356 Abs 1 ; AO § 357 Abs 1 S 1 ; AO § 87a
1. Kann ein Einspruch mit "einfacher" E-Mail erfolgen? Wird eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung einer De-Mail vorausgesetzt?
2. Liegt eine nicht vollständige und dadurch fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung i.S. des § 356 Abs. 2 AO vor?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 17.08.2023