AO § 227 ; EStG § 68 ; EStG § 66 ; EStG § 31
1. Kann bei einer falschen Beantwortung einer Frage im Antragsbogen eine unbewusste Mitwirkungspflichtverletzung entstehen? Erfolgte die Verletzung fahrlässig?
2. Liegt ein Gesetzesüberhang vor, wenn die Familienkasse im Verhältnis zum Kindergeldberechtigten eine Ursache für die Überzahlung des Kindesgeldes gesetzt hat und ihr kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist?
3. Löst eine fehlende Kommunikation zwischen der Familienkasse und der Bezügestelle einen Billigkeitserlass aus? Erfolgte der Ausschluss vom Kindergeld verhältnismäßig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 08.08.2024, durcherkannt