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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren III R 7/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

EStG § 6 Abs 3 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 5 Abs 1 S 1 ; HGB § 249 Abs 1 S 1

1. Übernimmt ein Rechtsnachfolger auch nach dem Übertragungszeitpunkt bekannt gewordene Verbindlichkeiten im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG, wenn laut Übertragungsvereinbarung "sämtliche Passiva" übergehen sollen?

2. Stellt die Übernahme dieser Verbindlichkeiten ein Veräußerungsentgelt dar oder mindern sie lediglich den Wert des übertragenen Vermögens?

3. Hat der Rechtsnachfolger im vorliegenden Fall die Folgerungen zu tragen, die sich aus dem Bilanzenzusammenhang für die Jahre seiner Besitzzeit ergeben?

4. Kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn bereits eine gerichtliche Verurteilung (hinsichtlich der streitgegenständlichen Verbindlichkeiten) vorliegt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Thüringer Finanzgericht Urteil vom 23.11.2021 (3 K 308/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 06.05.2024, durcherkannt

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