AO § 42 ; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 3 S 2 Buchst b
Ist der Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in der bis zum 28.12.2020 geltenden Fassung auch von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn u.a. Ausgleichszahlungen geleistet wurden, oder ist die Steuerbefreiung aufgrund des § 42 AO zu verweigern?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger