AO § 89 ; UmwStG § 20 Abs 1 ; UmwStG § 22
Wie ist die Gebühr für eine verbindliche Auskunft in Umwandlungsfällen zu berechnen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 30/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2022
AO § 89 ; UmwStG § 20 Abs 1 ; UmwStG § 22
Wie ist die Gebühr für eine verbindliche Auskunft in Umwandlungsfällen zu berechnen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 30/22