AktG § 71 Abs 1 Nr 8 ; KStG § 8b Abs 7 S 2
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Erwerb eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG bei deren Einsatz als Akquisitionsgewährung anzunehmen sein?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger