AO § 163 ; AO § 176 ; AO § 171 Abs 10
Vertrauensschutzregelung gemäß § 163 AO durch eine verwaltungsrechtliche Übergangsregelung zur BFH-Rechtsprechung, nach der Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind (BMF-Schreiben vom 31.01.2014, BStBl I 2014, 159)? Ist zumindest in Abschn. 4.21.5 Abs. 2 Satz 4 UStAE ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden? Ist ein nach der Schaffung des Vertrauenstatbestandes ergangener Steuerbescheid einer bereits zuvor vorliegenden Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand, gleichzustellen, wenn der Nachprüfungsvorbehalt im Zeitpunkt der Schaffung der Vertrauensschutzregelung noch bestand?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung