EStG § 10 Abs 1 Nr 4
Berücksichtigung von Kirchensteuerbeträgen als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Kann ein Arbeitnehmer, der seinem als Haftungsschuldner in Anspruch genommenen Arbeitgeber im Wege des Rückgriffs die auf ihn entfallende Kirchensteuer erstattet, diese im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.08.2023, durcherkannt