AO § 37 Abs 2 ; EStG § 90 Abs 3a ; EStG § 96 Abs 1 S 1
Wie sind Rückforderungsfälle von zu Unrecht gezahlten Altersvorsorgezulagen nach Einführung des § 90 Abs. 3a EStG ab dem 01.01.2018 zu würdigen?
Ist ein Rückgriff auf § 37 Abs. 2 AO weiterhin zulässig?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.08.2023, unbegründet