AO § 362 Abs 1 ; AO § 367 Abs 2 ; AO § 122 Abs 2 ; AO § 124 Abs 1
Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung --außerhalb der Drei-Tages-Fiktion-- durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.06.2024, durcherkannt