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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren V R 29/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2022

InsO § 55 Abs 1 Nr 1 ; InsO § 134 ; UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 2 ; UStG § 17 Abs 1 S 2

1. Stellt eine Steuerberechnung einen sonstigen Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO mit dem Regelungsgehalt dar, dass die darin berechnete Steuerforderung wegen (angeblicher) Vorsteuerberichtigungen nicht mittels Steuerbescheid gegen den Kläger festgesetzt werden kann, weil es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt?

2. Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Rahmen einer Drittanfechtung nach § 134 InsO, wenn -wie vorliegend- nicht der insolvente Leistungsempfänger, sondern ein mit diesem verbundenes Unternehmen (Mutter- bzw. Schwester-GmbH) im vorinsolvenzrechtlichen Zeitraum die Rechnung des leistenden Unternehmers bezahlt hat.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 19.08.2021 (11 K 133/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.08.2023, durcherkannt

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