InsO § 55 Abs 1 Nr 1 ; InsO § 134 ; UStG § 17 Abs 2 Nr 1 S 2 ; UStG § 17 Abs 1 S 2
1. Stellt eine Steuerberechnung einen sonstigen Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO mit dem Regelungsgehalt dar, dass die darin berechnete Steuerforderung wegen (angeblicher) Vorsteuerberichtigungen nicht mittels Steuerbescheid gegen den Kläger festgesetzt werden kann, weil es sich nicht um eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO handelt?
2. Zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG im Rahmen einer Drittanfechtung nach § 134 InsO, wenn -wie vorliegend- nicht der insolvente Leistungsempfänger, sondern ein mit diesem verbundenes Unternehmen (Mutter- bzw. Schwester-GmbH) im vorinsolvenzrechtlichen Zeitraum die Rechnung des leistenden Unternehmers bezahlt hat.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.08.2023, durcherkannt