BGB § 195 ; BGB § 199 Abs 1 Nr 2 ; UStG § 27 Abs 19
Änderung der Steuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 UStG in einem Bauträgerfall
1. Gilt die einschränkende Rechtsprechung des BFH zu § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG auch für den Veranlagungszeitraum 2009?
2. Welche Auswirkungen hat das Bestehen der Einrede der Verjährung auf das Erfordernis eines abtretbaren Anspruchs?
3. Zu den zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des betroffenen Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 S. 3 ff. UStG.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.01.2024, unbegründet