EStG § 5a Abs 4a S 3 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; GewStG § 7 S 3
Ist die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.02.2024, unbegründet