GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
Stellen die angemieteten Standplätze für mobile Verkaufsstände zur Erbringung von gastronomischen Leistungen fiktives Anlagevermögen im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG dar? Sind diese Standgebühren für kurzfristige Anmietungen im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages hinzuzurechnen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.10.2023, unbegründet