AO § 182 Abs 1 S 1 ; ErbStG § 14 Abs 1 S 1
Erstreckt sich die Bindungswirkung gesondert festgestellter Grundbesitzwerte für Zwecke der Schenkungssteuer im Falle von Nachschenkungen auch auf die Berücksichtigung der Werte im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.07.2023, unbegründet