AO § 237
Führt die Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids, auf Grund der Aussetzung der Vollziehung des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu Aussetzungszinsen, wenn dieser Feststellungsbescheid wegen fehlender Bedeutung für die Besteuerung letztendlich nicht umgesetzt, aber bereits bestandskräftig geworden ist?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.04.2024, unbegründet