AEUV Art 49 ; AEUV Art 63 ; AStG § 20 Abs 2 ; AStG § 7 Abs 1 ; AStG § 8 Abs 1 Nr 7 ; AStG § 8 Abs 2 ; DBA LUX Art 5 Abs 1 ; DBA LUX Art 20 Abs 1 ; DBA LUX Art 20 Abs 2
1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält, nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA LUX), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode?
2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 39/21