KStG § 8b Abs 1 S 1 ; KStG § 8b Abs 4
Ist die Anwendung der Rückwirkungsfiktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG für jeden einzelnen Hinzuerwerb eines Geschäftsanteils zu prüfen mit der Folge, dass Beteiligungserträge, die auf erworbenen Streubesitz entfallen, nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind, oder liegt mit Erwerb einer einzelnen Beteiligung von mindestens 10 % durch die Rückbeziehungsfunktion des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG zu Beginn des Kalenderjahres eine sog. Schachtelbeteiligung vor, sodass unabhängig von der Höhe weiterer Erwerbe die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG auf die Beteiligungserträge anzuwenden ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 13.03.2024, durcherkannt