EGRL 96/2003 Art 2 Abs 4 Buchst b Ss 2 ; EnergieStG § 51 Abs 1 Nr 1 Buchst d ; AO § 236
Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf vom 28.01.2025, eingereicht am 17.02.2025, zu folgender Frage:
Scheidet eine Verzinsung nach unionsrechtlichen Grundsätzen auf Grund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union aus, wenn eine Behörde die Gewährung einer nach einzelstaatlichem Recht vorgesehenen Steuerbegünstigung mit der Begründung abgelehnt hat, dass das betreffende Energieerzeugnis nicht zu dem begünstigten Zweck und damit nicht zu einem doppelten Verwendungszweck im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 Buchstabe b zweiter Anstrich der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. EU L 283/51) verwendet worden sei?