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EuGH Anhängiges Verfahren C-64/25 P

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2025

EUV 2020/1216 ; EUV 2017/1570 ; EUV 2016/1036 Art 8 ; EUV 2016/1037 Art 13

Rechtsmittel, eingelegt am 29.01.2025 von der BT Solar d.o.o. und RC-Log d.o.o. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20.11.2024 in der Rechtssache T-660/20, Zhejiang Beyondsun Green Energy Technology/Kommission

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

- das angefochtene Urteil aufzuheben;

- der Klage stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1216 vom 24. August 2020 zur Nichtigerklärung der von Zhejiang Trunsun Solar Co Ltd. ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung (im Folgenden: angefochtene Verordnung) für nichtig zu erklären;

- der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen und ihre eigenen Kosten im ersten Rechtszug sowie im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen;

- hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;

- die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.

Vorgehend: EuG Urteil vom 20.11.2024 (T-660/20)

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