EUV 2020/1216 ; EUV 2017/1570 ; EUV 2016/1036 Art 8 ; EUV 2016/1037 Art 13
Rechtsmittel, eingelegt am 29.01.2025 von der BT Solar d.o.o. und RC-Log d.o.o. gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20.11.2024 in der Rechtssache T-660/20, Zhejiang Beyondsun Green Energy Technology/Kommission
Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,
- das angefochtene Urteil aufzuheben;
- der Klage stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1216 vom 24. August 2020 zur Nichtigerklärung der von Zhejiang Trunsun Solar Co Ltd. ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung (im Folgenden: angefochtene Verordnung) für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen und ihre eigenen Kosten im ersten Rechtszug sowie im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen;
- hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;
- die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten und den anderen Parteien des Rechtsmittelverfahrens ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.