EUV 2024/2754
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 21.01.2025, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2754 der Kommission vom 29. Oktober 2024 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China vollständig für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft, und
- der Kommission und jedem Streithelfer, der zur Unterstützung der Kommission zugelassen wird, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.