AEUV Art 325 ; EGRL 112/2006 Art 273 ; EUGrdRCh Art 50 ; EUGrdRCh Art 49 Abs 3
Vorabentscheidungsersuchen des Mokestiniu gincu komisija prie Lietuvos Respublikos vyriausybes (Litauen), eingereicht am 12.08.2024, zu folgenden Fragen:
1. Sind die Art. 325 AEUV, Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie und Art. 50 der Charta dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen Verzugszinsen wegen verspäteter Entrichtung von Steuern festgesetzt werden können, die als einen Bestandteil einen Sanktionseffekt wegen derselben Steuerverstöße beinhalten, die auch Gegenstand der Strafverfolgung sind, ohne dass sie Regeln zur Gewährleistung einer Koordinierung enthalten, mit der die zusätzliche Belastung, die sich für die Betroffenen aus einer Kumulierung von Verfahren ergibt, auf das zwingend Erforderliche beschränkt wird, und ohne dass sichergestellt werden kann, dass die Schwere aller verhängten Sanktionen auf das im Verhältnis zur Schwere der betreffenden Straftat zwingend Erforderliche beschränkt wird?
2. Sind die Art. 325 AEUV, Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie und Art. 49 Abs. 3 der Charta dahin auszulegen, dass sie einem Verfahren der Anwendung von Verzugszinsen wegen verspäteter Entrichtung von Steuern entgegenstehen, das, unabhängig von Art und Schwere der Verstöße, einen festen Sanktionsteil der Verzugszinsen wegen verspäteter Entrichtung von Steuern festlegt, ohne dass dieser Sanktionsteil reduziert werden kann, d. h. ein Verzugszinssatz festgesetzt werden kann, der niedriger ist als der gesetzlich vorgesehene Zinssatz, oder dass auf den Sanktionsteil der Verzugszinsen verzichtet werden kann?