EGRL 112/2006 Art 167
Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Giustizia Tributaria di primo grado di Pescara (Italien), eingereicht am 31.07.2024, zu folgenden Fragen:
Stehen Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG und die allgemeinen Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug der Mehrwertsteuer
a) nationalen Rechtsvorschriften wie denen der Art. 21 Abs. 2 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 546/1992 und Art. 38bis.2 des Dekrets Nr. 633/1972 des Präsidenten der Republik entgegen, die es im innerstaatlichen Recht erlauben, einen Erstattungsantrag, der technische Computerfehler aufweist, als wirkungslos zu erachten, wodurch der Zugang zu den Gerichten verwehrt wird und in einer materiellen Situation, in der dem Steuerpflichtigen die Erstattung der Mehrwertsteuer zusteht, zum Verlust des Anspruchs auf Erstattung führt?
b) einem Rechtsgrundsatz wie dem von der Corte di Cassazione (Kassationsgerichtshof) bestätigten entgegen, wonach "(d)er Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuergutschrift, der aufgrund technischer Mängel bei der elektronischen Übermittlung für die Steuerbehörden nicht sichtbar ist, nicht geeignet (ist), eine anfechtbare stillschweigende Ablehnung zu begründen, da die Steuerbehörde nicht in die Lage versetzt wurde, zu handeln", wodurch im vorliegenden Fall der unmittelbare Zugang zu den Gerichten verwehrt wird und damit auch bei Vorliegen einer materiellen Situation, in der ein Erstattungsanspruch besteht, zum Verlust des Anspruchs auf Erstattung führt?