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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-348/24

Aufnahme in die Datenbank am 06.09.2024

EWGV 2913/92 Art 29 ; ZK Art 29 ; EWGV 2913/92 Art 112 Abs 3 ; ZK Art 112 Abs 3 ; EWGV 2913/92 Art 214 ; ZK Art 214 ; EWGV 2913/92 Art 76 Abs 1 Buchst c ; ZK Art 76 Abs 1 Buchst c ; EWGV 2454/93 Art 147 ; ZKDV Art 147 ; EWGV 2454/93 Art 118 ; ZKDV Art 118 ; EWGV 2454/93 Art 97k ; ZKDV Art 97k

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 9.05.2024, zu folgenden Fragen:

1. In Bezug auf den Zollwert: Kann Art. 29 des Zollkodex der Gemeinschaften dahin ausgelegt werden, dass er nur die Methode zur Zollwertbestimmung - den Transaktionswert, vorbehaltlich der vorzunehmenden Berichtigungen durch Zu- oder Abschläge - festlegt, nicht aber den Zeitpunkt, an dem diese Bewertung vorzunehmen ist?

2. Ist in Anbetracht dessen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Zwecke von Art. 29 des Zollkodex der Gemeinschaften die Methode zur Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts zur Anwendung kommt, wenn die Waren zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauft wurden, Art. 29 in Verbindung mit Art. 112 Abs. 3 und Art. 214 des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass die Einlagerung der Waren in ein Zolllager im vereinfachten Verfahren nach Art. 76 Abs. 1 Buchst. c des Zollkodex der Gemeinschaften die Vermutung zur Folge hat oder gestattet, dass die Waren zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauft werden? Ist für die Beantwortung der vorstehenden Frage der Umstand von Bedeutung, dass die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, nachdem sie während ihres Aufenthalts im Zolllager veräußert wurden?

3. Falls die vorstehenden Fragen verneint werden: Können in Anbetracht dessen, dass das Zolllagerverfahren als Nichterhebungsverfahren das Entstehen der Zollschuld nicht regelt und diese somit im Zeitpunkt der Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr entstünde, Art. 29, Art. 112 Abs. 3 und Art. 214 des Zollkodex der Gemeinschaften gleichwohl dahin ausgelegt werden, dass für die Bemessung des Zollwerts der Zeitpunkt zugrunde zu legen ist, an dem die Ware in das Zolllagerverfahren überführt wurde? Oder sind die genannten Vorschriften zwingend dahin auszulegen, dass dieser Wert an dem Zeitpunkt zu ermitteln ist, an dem die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, d. h. beim Entstehen der Zollschuld, obwohl diese Waren zuvor in ein Zolllager verbracht wurden?

4. Im Fall der Regelung aufeinanderfolgender Verkäufe: Kann Art. 147 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (Durchführungsvorschriften zum Zollkodex der Gemeinschaften) dahin ausgelegt werden, dass bereits die Einlagerung der Waren in ein Zolllager vermuten lässt, dass der Verkauf vor dem letzten Verkauf, der zur Verbringung der Waren in das Zollgebiet geführt hat, zum Zweck der Ausfuhr in die Europäische Union erfolgt ist?

5. In Bezug auf Ursprungszeugnisse: Sind die Art. 118 und 97k der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 dahin auszulegen, dass die Vorlage des Nachweises der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nach Ablauf der Zweijahresfrist den Verlust der Anwendbarkeit der Zollvergünstigungen aufgrund des präferenziellen Ursprungs zur Folge hat, obwohl das dem Antrag auf Gewährung der Zollpräferenz zugrunde liegende Ursprungszeugnis in vorherigen, innerhalb der Zweijahresfrist durchgeführten Teilüberführungen verwendet worden ist?

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