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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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of the Federal Fiscal Court

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EuGH Anhängiges Verfahren C-319/24 P

Aufnahme in die Datenbank am 03.07.2024

EUV 2016/1036 Art 18 ; EUV 2016/1036 Art 2 Abs 10 ; EUV 2016/1036 Art 2 Abs 10 Buchst i

Kommission gegen Unternehmen, Rechtsmittel, eingelegt am 30.04.2024, mit dem Antrag,

- das angefochtene Urteil aufzuheben,

- den Klägerinnen des ersten Rechtszugs die Kosten des Rechtsmittelverfahrens und des ersten Rechtszugs aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin stützt ihr Rechtsmittel auf drei Gründe.

Erstens habe das Gericht Art. 18 der Verordnung (EG) 2016/1036 (im Folgenden: Grundverordnung) fehlerhaft ausgelegt und angewandt, indem es festgestellt habe, dass die Kommission rechtsfehlerhaft die höchsten Normalwerte der anderen, kooperierenden ausführenden Hersteller als verfügbare Informationen für jeden Warentyp herangezogen habe, für den Sinopec Ningxia die erforderlichen Informationen nicht vorgelegt habe.

Zweitens habe das Gericht Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung sowie den Grundsatz der guten Verwaltung fehlerhaft ausgelegt und angewandt sowie den Sachverhalt verfälscht, indem es zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass eine Reihe von Berichtigungen des Ausfuhrpreises erforderlich gewesen seien, um einen gerechten Vergleich vorzunehmen, dass die Klägerin ihrer Beweislast nach Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung nachgekommen sei und dass die Kommission mit der Feststellung, der Berichtigungsantrag sei nicht substantiiert gewesen, eine unangemessene Beweislast auferlegt habe.

Drittens habe das Gericht Art. 2 Abs. 10 Buchst. i der Grundverordnung fehlerhaft ausgelegt und angewandt und sei einem Rechtsfehler unterlegen, indem es die Beweislast im Hinblick auf die Schlussfolgerung der Kommission bestimmt habe, dass Sinopec Central-China ähnliche Funktionen wie ein auf Provisionsgrundlage tätiger Vertreter ausübe.

Vorgehend: EuG Urteil vom 21.02.2024 (T-762/20)

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