EGRL 112/2006 Art 205
Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 19.04.2024, zu folgender Frage:
Steht Art. 205 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer nationalen Praxis entgegen, nach der der Empfänger einer steuerpflichtigen Leistung für die vom Lieferer dieser Leistung geschuldete Mehrwertsteuer in Anspruch genommen werden kann, obwohl dem Empfänger dieser steuerpflichtigen Leistung wegen seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung das Recht auf Vorsteuerabzug bereits versagt wurde?