EGRL 118/2008 Art 1 Abs 2
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich), eingereicht am 06.12.2024, zu folgenden Fragen:
1. Sind die Bestimmungen von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG dahin auszulegen, dass das Bestehen eines gesetzlichen Mechanismus zur Abwälzung der Steuer auf den Endverbraucher eines verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnisses für sich genommen bedeutet, dass ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen dieser Steuer und dem Verbrauch dieses Erzeugnisses besteht, so dass sie als andere indirekte Steuer im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG anzusehen ist, selbst wenn diese Steuer unabhängig von der tatsächlich verbrauchten Menge des Erzeugnisses berechnet wird?
2. Sind die Bestimmungen von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG dahin auszulegen, dass eine Abgabe wie der Tarifbeitrag für die Durchleitung, der auf den Fixanteil der Tarife für die Nutzung der öffentlichen Stromnetze unter Ausschluss des variablen Anteils dieser Tarife, der als einziger vom Stromverbrauch abhängt, erhoben wird, aber aufgrund der von den Verbrauchern oder ihren Lieferanten geschlossenen Netzzugangsverträge geschuldet wird, einen unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit dem Stromverbrauch aufweist, so dass er als eine andere indirekte Steuer im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen ist?