EUV 2023/2758 ; EUV 2016/1036 Art 11 Abs 2
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 23.02.2024, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2758 der Kommission vom 12. Dezember 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Föderativen Republik Brasilien, der Islamischen Republik Iran und der Russischen Föderation infolge einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates insgesamt oder insoweit für nichtig zu erklären, als sie die Klägerinnen betrifft;
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.