AEUV Art 107 ; EUBes 2016/1699
Unternehmen (Rechtsmittelführerinnen) gegen Kommission, Rechtsmittel von Dow Silicones Corp. u.a., eingelegt am 06.12.2023 mit dem Antrag,
- das angefochtene EuG-Urteil vom 20.09.2023 in den Rechtssachen T-858/16 und T-867/16, Dow Silicones u.a./Kommission, aufzuheben,
- der Kommission die Kosten des Verfahrens der Rechtsmittelführerinnen in der vorliegenden Rechtssache sowie in den Rechtssachen T-858/16 und T-867/16 aufzuerlegen, und
- den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission (vom 11.01.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN); Hinweis des Dokumentars: betreffend eine Steuerregelung für Gewinnüberschüsse) oder jedenfalls Art. 2 dieses Beschlusses für nichtig zu erklären.
Hilfsweise beantragen die Rechtsmittelführerinnen,
- das angefochtene Urteil aufzuheben, und
- die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen.