EURL 2016/1164 Art 8 Abs 7
Klage der Kommission gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 11.08.2023, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts verstoßen hat, indem es ihren Art. 8 Abs. 7 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat;
- dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission ist der Auffassung, dass das Königreich Belgien Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2016/1164 nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Der Kommission lägen keinerlei Informationen vor, die eine effektive und vollständige Umsetzung dieses Artikels belegen würden.