EUBes 2023/1056 ; GATTAbk Art 28
Unternehmen gegen Rat der EU, Klage, eingereicht am 23.08.2023, mit den Anträgen
- den Beschluss (EU) 2023/1056 des Rates vom 25. Mai 2023 über den Abschluss - im Namen der Union - des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Art. XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union für nichtig zu erklären;
- die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.