EUV 2022/547
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 16.06.2022, mit den Anträgen,
- die Klage für zulässig zu erklären;
- die Durchführungsverordnung (EU) 2022/547 der Kommission vom 5. April 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von superabsorbierenden Polymeren mit Ursprung in der Republik Korea ("Angefochtene Verordnung") für nichtig zu erklären;
- die der Klägerin im Zusammenhang mit diesen Verfahren entstandenen Kosten zu tragen.