AEUV Art 266 ; EUVtr Art 5 Abs 1 ; EUVtr Art 5 Abs 4 ; EUGrdRCh Art 47 ; EUV 952/2013 Art 103 Abs 1 ; EGV 1225/2009 Art 14 Abs 5 ; EUV 2020/1210 ; AEUV Art 263 ; EGV 1225/2009 Art 10 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 16.11.2020, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1210 der Kommission vom 19. 08.2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Temperguss und aus Gusseisen mit Kugelgrafit, mit Ursprung in der Volksrepublik China, hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd im Anschluss an das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-650/17 für nichtig zu erklären und
- der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
(Die Klägerinnen rügen im Wesentlichen einen Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern und die Verletzung des allgemeinen Grundsatzes des Rückwirkungsverbots)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil des Gerichts vom 14.12.2022 (eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, Nr. C 63, 35)