EUV 2019/1329 ; EUV 2017/1570
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 29.10.2019, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1329 der Kommission vom 06.08.2019 zur Ungültigkeitserklärung der von Zhejiang Sunflower Light Energy Science & Technology Ltd ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung für nichtig zu erklären;
- der Kommission und etwaigen Streithelfern, die während des Verfahrens zur Unterstützung der Beklagten zugelassen werden, die Kosten aufzuerlegen.